Teilnahmebedingungen Partnerprogramm
Unser PARTNERPROGRAMM richtet sich an natürliche und juristische Person. Mit Registrierung und Teilnahme stimmen Sie als Partner unseren Teilnahmebedingungen ungeändert zu.
Stand: 06.08.2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am MIBIOTA®-Partnerprogramm zwischen der MIBIOTA GmbH (nachfolgend „MIBIOTA“) und dem jeweiligen Partner.
1.2 Mit der Registrierung zum Partnerprogramm erkennt der Partner diese Teilnahmebedingungen an.
1.3 Das Partnerprogramm richtet sich an Personen und Unternehmen, die Produkte von MIBIOTA im Rahmen einer Empfehlung an Dritte vermitteln möchten. Es begründet weder ein Handelsvertreter-, Vertriebs- noch ein Arbeitsverhältnis.
2. Teilnahme
2.1 Teilnehmen können natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften, die rechtsgeschäftlich handeln dürfen.
2.2 Die Teilnahme am Partnerprogramm ist unentgeltlich.
2.3 Die Teilnahme am Partnerprogramm begründet keinen Anspruch auf Zulassung. MIBIOTA entscheidet nach eigenem Ermessen über die Annahme oder Ablehnung einer Registrierung und ist nicht verpflichtet, eine Ablehnung zu begründen.
2.4 Der Vertrag über die Teilnahme am Partnerprogramm kommt erst mit der ausdrücklichen Freischaltung des Partnerkontos durch MIBIOTA zustande.
2.5 Angehörige von Heilberufen oder Personen, für die gesetzliche oder berufsrechtliche Beschränkungen hinsichtlich der Annahme von Provisionen oder sonstigen Vergütungen bestehen, dürfen nur teilnehmen, soweit ihre Teilnahme und der Erhalt von Provisionen rechtlich zulässig sind. Der Partner ist selbst dafür verantwortlich, die Einhaltung der für ihn geltenden gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften sicherzustellen.
3. Partnerkonto
3.1 Der Partner verpflichtet sich, sämtliche Angaben bei der Registrierung vollständig, wahrheitsgemäß und aktuell zu halten.
3.2 Zu den erforderlichen Angaben gehören insbesondere:
- Name bzw. Firma,
- Anschrift,
- E-Mail-Adresse,
- Bankverbindung,
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (soweit erforderlich),
- Umsatzsteuerstatus (regelbesteuert oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG).
3.3 Änderungen dieser Angaben sind unverzüglich im Partnerkonto zu aktualisieren. Dies gilt insbesondere für:
- einen Wechsel zur Kleinunternehmerregelung,
- den Wegfall der Kleinunternehmereigenschaft,
- Änderungen der Steuernummer,
- Änderungen der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
- Änderungen der Bankverbindung oder Kontaktdaten.
3.4 Der Partner ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Er haftet für sämtliche Aktivitäten, die über sein Partnerkonto erfolgen, soweit er diese zu vertreten hat.
3.5 Entstehen aufgrund unzutreffender oder unvollständiger Angaben steuerliche, rechtliche oder finanzielle Nachteile, haftet der Partner hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften.
4. Vermittlung von Kunden
4.1 Der Partner empfiehlt Produkte von MIBIOTA über die bereitgestellten Empfehlungslinks, Rabattcodes oder sonstigen Werbemittel.
4.2 Ein Provisionsanspruch entsteht ausschließlich für wirksam vermittelte Bestellungen, die dem Partner anhand der von MIBIOTA eingesetzten Tracking- und Zuordnungssysteme eindeutig zugeordnet werden können. Ein Anspruch auf eine bestimmte Trackingmethode besteht nicht.
4.3 Ein Provisionsanspruch besteht insbesondere nicht bei:
- stornierten Bestellungen,
- Rücksendungen oder Widerrufen,
- Zahlungsausfällen,
- missbräuchlicher Nutzung des Partnerprogramms,
- Eigenbestellungen, soweit diese nicht ausdrücklich von MIBIOTA zugelassen sind.
4.4 Die Zuordnung eines erstmals vermittelten Neukunden zum Partner erfolgt für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dessen erster erfolgreich abgeschlossener Bestellung. Innerhalb dieses Zeitraums werden sämtliche weiteren Bestellungen dieses Neukunden dem vermittelnden Partner zugeordnet. Nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist besteht kein Anspruch auf eine erneute Zuordnung dieses Kunden zu einem Partner.
5. Provisionen
5.1 Die Höhe der Provision richtet sich nach den jeweils im Partnerbereich veröffentlichten und zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Provisionskonditionen.
5.2 Ein Provisionsanspruch entsteht erst, wenn die vermittelte Bestellung vollständig bezahlt wurde und gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- oder sonstige Rückforderungsrechte einer endgültigen Auszahlung nicht mehr entgegenstehen.
5.3 MIBIOTA ist berechtigt, fehlerhafte Provisionsgutschriften oder Provisionsberechnungen jederzeit zu berichtigen.
5.4 Ein Anspruch auf Provision besteht nur im Umfang der tatsächlich vereinnahmten und endgültig verbleibenden Umsätze. Provisionen können nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen korrigiert oder zurückgefordert werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Voraussetzungen für den Provisionsanspruch nicht vorlagen.
6. Abrechnung
6.1 Die Provisionsabrechnung erfolgt grundsätzlich im Gutschriftverfahren gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG. Mit der Registrierung zum Partnerprogramm und der Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen erklärt sich der Partner mit diesem Abrechnungsverfahren einverstanden.
6.2 MIBIOTA erstellt die Abrechnungsgutschriften elektronisch. Diese gelten als Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuerrechts.
6.3 Voraussetzung für die Erstellung einer Abrechnungsgutschrift ist, dass der Partner die erforderlichen Angaben gemäß Ziffer 3 vollständig und aktuell hinterlegt hat. Solange diese Angaben fehlen oder unvollständig sind, ist MIBIOTA berechtigt, die Abrechnung und Auszahlung bis zur Vervollständigung zurückzuhalten.
6.4 Die Abrechnung der entstandenen Provisionsansprüche erfolgt grundsätzlich automatisch zum Ende eines Kalendermonats, sofern der auszuzahlende Nettoprovisionsbetrag mindestens 50,00 € beträgt.
6.5 Wird der Mindestbetrag von 50,00 € netto zum Monatsende nicht erreicht, wird der Provisionsanspruch auf den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen und abgerechnet, sobald der Mindestbetrag erreicht ist. Unabhängig hiervon erfolgt eine Schlussabrechnung bei Beendigung der Teilnahme am Partnerprogramm.
6.6 Alternativ kann der Partner im Partnerkonto wählen, seine Provisionen durch eigene Rechnungen abzurechnen. In diesem Fall erstellt MIBIOTA keine Abrechnungsgutschriften. Die vom Partner ausgestellte Rechnung muss sämtliche gesetzlichen Pflichtangaben enthalten.
6.7 Für Provisionen, die bereits im Gutschriftverfahren abgerechnet wurden, dürfen keine zusätzlichen Rechnungen ausgestellt werden.
6.8 Stellt der Partner Rechnungen selbst aus, ist er gemäß §§ 14 und 14a UStG verpflichtet, diese spätestens innerhalb der gesetzlichen Fristen nach Ausführung der Leistung auszustellen.
7. Auszahlung und Shopguthaben
7.1 Der Partner kann im Partnerkonto wählen, ob seine Provisionen
- auf das hinterlegte Bankkonto ausgezahlt oder
- als Shopguthaben gutgeschrieben
werden sollen.
7.2 Unabhängig von der gewählten Auszahlungsart erstellt MIBIOTA eine ordnungsgemäße steuerliche Abrechnung.
7.3 Ein als Shopguthaben gutgeschriebener Betrag kann entsprechend den jeweils geltenden Bedingungen für Einkäufe im MIBIOTA-Onlineshop verwendet oder zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt werden.
7.4 Auszahlungen erfolgen ausschließlich auf die im Partnerkonto hinterlegte Auszahlungsmethode. Der Partner ist verpflichtet, diese Angaben aktuell zu halten.
8. Berichtigungen
8.1 Stellen sich nachträglich Fehler in einer Rechnung oder Abrechnungsgutschrift heraus, können diese nach den gesetzlichen Vorschriften berichtigt werden.
8.2 Stellt sich nachträglich heraus, dass Provisionen ganz oder teilweise zu Unrecht oder in zu hoher Höhe gutgeschrieben oder ausgezahlt wurden, ist MIBIOTA berechtigt, den überzahlten Betrag mit zukünftigen Provisionsansprüchen des Partners zu verrechnen.
8.3 Reichen zukünftige Provisionsansprüche zur Verrechnung nicht aus oder bestehen keine weiteren Ansprüche, bleibt der Anspruch von MIBIOTA auf Rückzahlung des überzahlten Betrags unberührt.
9. Werbung und Nutzung von Werbemitteln
9.1 Der Partner verpflichtet sich,
- keine irreführenden oder unzutreffenden Aussagen über MIBIOTA oder dessen Produkte zu treffen,
- sämtliche geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Datenschutzrechts, einzuhalten,
- gesetzliche Kennzeichnungspflichten für Werbung (z. B. als Werbung oder Anzeige) zu beachten,
- ausschließlich rechtmäßige Werbemethoden zu verwenden.
9.2 Unzulässig sind insbesondere:
- Spam oder unverlangte Werbenachrichten,
- irreführende oder täuschende Werbung,
- unzulässige gesundheitsbezogene Werbeaussagen,
- die Nutzung rechtswidriger oder sittenwidriger Werbemethoden,
- die Verwendung von Marken oder Domains, die Verwechslungsgefahr mit MIBIOTA begründen.
9.3 MIBIOTA kann dem Partner Werbemittel, Logos, Grafiken, Texte oder Rabattcodes zur Verfügung stellen. Diese dürfen ausschließlich für die Teilnahme am Partnerprogramm und nur im von MIBIOTA vorgesehenen Umfang verwendet werden.
9.4 Sämtliche Marken, Logos, Bilder, Texte und sonstigen Inhalte von MIBIOTA bleiben Eigentum der MIBIOTA GmbH. Der Partner erhält für die Dauer seiner Teilnahme am Partnerprogramm ein einfaches, nicht übertragbares und jederzeit widerrufliches Nutzungsrecht.
9.5 Mit Beendigung der Teilnahme am Partnerprogramm endet das Nutzungsrecht nach Ziffer 9.4 automatisch. Der Partner hat sämtliche Werbemittel, Empfehlungslinks und Rabattcodes unverzüglich aus seinen Veröffentlichungen zu entfernen, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist.
10. Inaktivierung des Partnerkontos
10.1 MIBIOTA behält sich das Recht vor, Partnerkonten aufgrund längerer Inaktivität zu deaktivieren.
10.2 Eine Deaktivierung erfolgt in der Regel insbesondere dann, wenn
- innerhalb der letzten sechs Monate keine erfolgreich vermittelten Bestellungen erfolgt sind, oder
- innerhalb der ersten drei Monate nach Freischaltung des Partnerkontos keine Neukunden vermittelt wurden.
10.3 Vor einer Deaktivierung wird der Partner in der Regel per E-Mail informiert. Erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach dieser Benachrichtigung eine Anmeldung im Partnerkonto oder nimmt der Partner Kontakt zu MIBIOTA auf, kann von einer Deaktivierung abgesehen werden.
10.4 MIBIOTA ist berechtigt, ein deaktiviertes Partnerkonto nach eigenem Ermessen wieder freizuschalten.
11. Laufzeit und Kündigung
11.1 Die Teilnahme am Partnerprogramm wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
11.2 Beide Parteien können die Teilnahme am Partnerprogramm jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ohne Angabe von Gründen kündigen.
11.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Partner
- gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt,
- missbräuchlich am Partnerprogramm teilnimmt,
- gegen geltendes Recht verstößt oder
- unzutreffende oder irreführende Angaben gegenüber MIBIOTA macht.
11.4 Mit Beendigung der Teilnahme endet das Recht zur Nutzung sämtlicher Empfehlungslinks, Rabattcodes, Werbemittel sowie sonstiger im Rahmen des Partnerprogramms bereitgestellter Inhalte.
11.5 Bereits entstandene und nach diesen Teilnahmebedingungen fällige Provisionsansprüche bleiben von der Beendigung der Teilnahme unberührt.
12. Haftung
12.1 MIBIOTA haftet nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung von MIBIOTA auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Partnerprogramms überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf.
12.3 Im Übrigen ist die Haftung von MIBIOTA bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
12.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
13. Datenschutz
13.1 MIBIOTA verarbeitet personenbezogene Daten des Partners ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
13.2 Nähere Informationen über Art, Umfang und Zwecke der Datenverarbeitung ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von MIBIOTA.
14. Änderungen der Teilnahmebedingungen
14.1 MIBIOTA ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund gesetzlicher Änderungen, technischer Weiterentwicklungen oder Anpassungen des Partnerprogramms.
14.2 Änderungen werden dem Partner in Textform oder über das Partnerkonto mitgeteilt.
14.3 Widerspricht der Partner den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. MIBIOTA wird den Partner bei der Mitteilung der Änderungen ausdrücklich auf diese Frist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Ist der Partner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von MIBIOTA.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
15.4 An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.









